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Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung

Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihnen wurde gekündigt?

Rufen Sie bitte sofort bei der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg, an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 06221-4160790
Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg umgehend prüfen.

Bei dieser für jeden Arbeitnehmer kostenlosen Leistung, bekommen Sie eine fachliche Ersteinschätzung von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sie werden über Ihre arbeitsrechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt. Hat der Arbeitgeber bei der Kündigung den strengen Rechtsrahmen nicht eingehalten, beziehungsweise war die Kündigung fehlerhaft oder gar ungerechtfertigt?

Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg werden Sie das herausfinden. Anschließend haben Sie gute Aussichten auf dem Arbeitsgericht Heidelberg erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen. Bei einer wenig wirksamen, anfechtbaren Kündigung können Sie einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung erwirken und auf dieser Basis eine angemessene Abfindung erzielen.


Dreiwochenfrist beachten!

Der Klageerhebung auf dem Arbeitsgericht Heidelberg steht zunächst nichts im Wege. Sie müssen jedoch beachten, dass eine Kündigungsschutzklage mit einer sogenannten materiellen Präklusion belegt ist. So bezeichnen Juristen eine bindende Frist für Rechtsmittel. Diese Frist beträgt für die Kündigungsschutzklage drei Wochen. Das heißt, Sie müssen spätestens drei Wochen, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, klagen.

Nach überschreiten der Frist ist keine Kündigung mehr möglich. Darum bitten wir die von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer, sich umgehend bei uns zu melden. Unsere Anwälte kümmern sich dann und Sie brauchen sich nicht mehr vor dem Versäumen einer Frist zu fürchten.


Kostenlose Beratung

Alle Arbeitnehmer aus Heidelberg und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen. Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg steht darüber hinaus, eine vollumfängliche Beratung und Betreuung, von der Fallanalyse bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Heidelberg, zu.

Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Für einen Mitgliedsbeitrag von nur 40 Euro pro Kalenderjahr sind Sie für alle arbeitsrechtlichen Konflikte bestens gewappnet.


Terminvereinbarung

Bitte rufen Sie uns an sobald Sie von einer drohenden Kündigung erfahren, damit sich unsere Rechtsanwälte ohne Zeitverzug darum kümmern können. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung und bereiten gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Heidelberg vor.

Hier klären wir auf rechtlichem Wege, ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht. Dieser Weiterbeschäftigungsanspruch ist übertragbar auf Anspruch und Höhe der Abfindung durch den Arbeitgeber. Dabei gilt, je geringer der Wirkungsgrad der Kündigung, desto höher die mögliche Abfindungszahlung. Nebenher kann bei diesen Verhandlungen auch ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis herausspringen.

Es ist im Kündigungsfall an Ihnen, uns möglichst schnell zu kontaktieren und unter Berücksichtigung der Dreiwochenfrist einen zeitnahen Termin mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu vereinbaren. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Heidelberg unter der Nummer 06221-4160790.
 




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

06221-4160790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
06221-4160790

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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