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Kostenfreie Arbeitsrechtsberatung

Die vielen Quellen aus denen sich das deutsche Arbeitsrecht bedient sind legendär. Weil es der Legislativen in Deutschland bisher nicht gelang ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, welches über ausreichend politischen Rückhalt verfügt, müssen alle ernsthaft mit dem Arbeitsrecht Beschäftigten über 50 Rechtsquellen beachten.

Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind hierarchisch geordnet.

Ganz oben steht das Europarecht, wobei zu präzisieren ist, dass sich auf das Recht der Europäischen Union bezieht, genauer dem sekundären Unionsrecht, zu welchem alle die von den Organen der Union erlassenen Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Beschlüsse sowie Empfehlungen und Stellungnahmen zählen. Dieses Unionsrecht wirkt im innerstaatlichen Bereich unmittelbar normativ und hat Vorrang vor dem nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten.

Diesem folgt das deutsche Grundgesetz, welches über den von der Legislative verabschiedeten Einzelgesetzen und den von der Exekutive erlassenen Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder steht. Darunter stehen die dem Kollektivrecht zuzurechnenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. In der vorletzten Ebene finden sich, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern getroffenen Arbeitsverträge. Den unteren Abschluss der Hierarchie der Rechtsquellen bildet das Direktions- und Weisungsrecht der Arbeitgeber.


Richterrecht

Das sogenannte Richterrecht entsteht, unabhängig vom Gesetzgeber, in der Rechtsprechung. Das ist der Grund, weshalb es in unserer Rechtsordnung nicht als Rechtsquelle, aber sehr wohl als Rechtserkenntnisquelle betrachtet wird. Lange umstritten, wird es in der Gegenwart prinzipiell anerkannt. Umstritten bleiben jedoch dessen Grenzen und Umfang.

Im Arbeitsrecht entsteht dieses Richterrecht auf dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt. Die dem BAG nachfolgenden Gerichte müssen nicht, aber können dessen Entscheidungen folgen. Deshalb wäre es äußerst fahrlässig das Richterrecht etwa unberücksichtigt zu lassen.


Was bedeuten diese Besonderheiten für die Arbeitnehmer?

Diese besonderen Merkmale des Arbeitsrechts verhindern, dass sich Arbeitnehmer selbständig umfassend orientieren können. Das wird durch weitere zum Teil spezifische Probleme bei der Suche im Internet verstärkt. Die ArbeitnehmerHilfe Heidelberg und ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützten Arbeitnehmer aus der Region mit einer unkomplizierten und kostenfreien Beratung.

Diese Beratung gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Situation und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten. Unsere Rechtsanwälte klären mit Ihnen alle wichtigen Fragen ab und zeigen Ihnen zu allen Schwerpunkten die dafür relevanten Rechtsquellen, den Ausgang ähnlich gelagerter Fälle, wie das Bundesarbeitsgericht in letzter Zeit diesbezüglich entschieden hat und ob in Ihrem Fall das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist.


Die speziellen Probleme bei der Internetrecherche zu Themen des Arbeitsrechts

Internetrecherchen sind eine praktische Methode von zu Hause aus Informationen zu allen erdenklichen Themen zu gewinnen. Doch die Suche im Internet ist nicht für alle Themen gleichermaßen geeignet. Während es für viele Themen kaum eine Rolle spielt, wann die Information ins Netz gestellt wurde, ist das arbeitsrechtlichen Themen sehr wichtig.

Eine noch größere Tücke bei der deutschsprachigen Suche nach Themen des Arbeitsrechts sind dessen sehr unterschiedliche Rechtsräume. Während in der Schweiz ein weit arbeitgeberfreundlicher Arbeitsgesetzgebung als in Deutschland herrscht, sind in Österreich die Arbeitnehmer deutlich besser gestellt als bei uns.

Schnell vergisst man bei der Suche die Domainnamen nationalen Top-Level-Domains .de, .at, .ch im Auge zu behalten. Viele Webseiten sind anhand der Domain keiner Nation zuzuordnen, weil sie internationale Kennungen, wie .com, .org oder .net, haben. Zusammen mit dem fehlenden Zeitstempel kann die Recherche auch leicht in die Irre führen.

Derart frustrierende Erlebnisse können sich die Arbeitnehmer eigentlich sparen. Bei der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg bekommen sie alle kostenlose Hilfe durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht. Diese sind mit allen Rechtsquellen vertraut, verfolgen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und erkennen sofort, wenn für einen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip angewendet werden kann.


Thema Kündigung

Selbst vielen hartgesottenen Menschen geht eine Kündigung durch den Arbeitgeber näher als man sich gemeinhin vorstellt. Das liegt nicht nur an der nun plötzlich wegfallenden Einnahmequelle für den Lebensunterhalt, sondern ist auch eine seelische Belastung, was mit einem Gefühl mangelnder Wertschätzung und persönlicher Zurückweisung und Gekränktsein einhergeht.

In so einer Situation ist es entsprechend schwierig, einen klaren Kopf zu behalten und angebotene Hilfe zu nutzen. Wir, bei der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg sind uns dieser Schwierigkeiten bewusst und machen es Arbeitnehmern so leicht wie möglich, unsere Beratung zu nutzen. Trotzdem ändert das nichts an der Tatsache, dass der betroffene Arbeitnehmer den ersten Schritt tun muss.

Wenn sich ein von einer Kündigung Betroffener an uns wendet, helfen wir unverzüglich, unbürokratisch und kompetent. Ein Anwalt hört zu, schätzt ein und prüft, inwiefern das Kündigungsschutzgesetz greift. Anschließend werden weitere Fragen geklärt:
●    Haben Sie noch Urlaubsansprüche laut Bundesurlaubsgesetz?
●    Erfolgte die Kündigung fristlos?
●    Wurden Sie schriftlich gekündigt?
●    Können wir das Kündigungsschutzgesetz anwenden? 
●    Ist in Ihrem Fall europäisches Recht, ein Tarifvertrag oder eine Klausel der Betriebsvereinbarung zu berücksichtigen?


Thema Geld

Wenn es ums Geld geht, reagieren viele Menschen mit äußerster Verschlossenheit, weil das Thema in Deutschland gesellschaftlich noch immer stark tabuisiert ist. Wer es anschneidet überschreitet damit bei vielen eine rote Linie. Doch wir warnen eindringlich vor den Konsequenzen, wenn Sie diese Einstellung auch bei Löhnen, Gehältern, Vergütungen und andere Formen des Arbeitsentgelts aufrechterhalten.

Wenn das Geld zu spät, nur teilweise oder gar nicht bezahlt wird müssen Sie umgehend handeln, um Ihre Ansprüche nicht aufs Spiel zu setzen. Ihr Arbeitgeber befindet sich dann im Zahlungsverzug. Dem müssen Sie schnell und energisch mit schriftlicher kurzer Fristsetzung, Mahnung und notfalls mit einer Klage entgegentreten. Denn in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen sind Ausschlussklauseln enthalten, die es in sich haben.

Im ungünstigsten Fall verlangen diese Ausschlussklauseln, dass der Arbeitgeber seine Ansprüche innerhalb von zwei Monaten einklagen muss, wenn er seine Ansprüche nicht unwiderruflich verlieren möchte. Darum sollte immer schnell gehandelt werden. Wenn Sie das Gefühl haben zu wenig Geld bekommen zu haben können Sie sich gerne an die ArbeitnehmerHilfe Heidelberg wenden.

Unsere Rechtsanwälte können anhand Ihres Arbeitsvertrages, der Lohnabrechnung und gegebenenfalls des Tarifvertrages feststellen wieviel Geld Ihnen aus dem Arbeitsverhältnis zusteht. Ist es zu wenig unterstützen wir Sie bei den nächsten Schritten bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den säumigen Arbeitgeber.


Thema Mobbing

Mobbing ist ein sich wiederholendes Verhaltensmuster, bei dem sich negative Handlung unter Ausnutzung ungleicher Machtverhältnisse gegen ein einzelnes Opfer richtet. Dabei ist zwischen fünf verschieden Angriffsarten zu unterscheiden. Zum Mobbing gehören Angriffe auf
●    die Möglichkeiten zu kommunizieren,
●    die sozialen Beziehungen,
●    Qualität und Perspektiven der Arbeit,
●    das soziale Ansehen und
●    die körperliche Unversehrtheit und das psychische Wohlbefinden.

Bei der Ursachenforschung gibt es einerseits den Ansatz, die Persönlichkeitsmerkmale des Opfers in den Fokus zu rücken und andererseits, denjenigen der Täter. Beide Ansätze greifen wohl zu kurz. Es scheint vielmehr so, dass strukturelle Faktoren ursächlich sind. Dabei werden soziale Sanktionen als Waffe im innerbetrieblichen Wettstreit, um knappe Ressourcen, wie Aufstiegspositionen oder Arbeitsplatzsicherheit, eingesetzt.

Mobbing hat nicht nur negative Folgen für das Opfer, sondern auch für den Betrieb und die Volkswirtschaft. Die Gesetzgeber vieler Länder haben darum Gesetze gegen das Mobbing am Arbeitsplatz erlassen. Deutschland zählt nicht dazu. Hier wird ein etwas anderer Ansatz verfolgt. Statt das komplexe Mobbing als Ganzes zu verfolgen, setzt man bei uns darauf, den strafbaren Einzelhandlungen energisch nachzugehen. Das soll den von Mobbing betroffenen den Nachweis und der Justiz die Verfolgung erleichtern.

Trotzdem sei den Opfern des Mobbings in Deutschland nahegelegt, ein sogenanntes Mobbingtagebuch zu führen. Dessen spätere Auswertung hilft bei der juristischen Verfolgung der Täter. Beim Mobbing unterscheidet man zwischen strafbaren und nicht strafbaren Handlungen, gegen beide sollte vorgegangen werden. Hier eine kleine Übersicht:

Strafbare Einzelhandlungen sind
●    ungerechtfertigte Abmahnungen,
●    Beleidigungen,
●    falsche Verdächtigungen,
●    Kündigungen ohne Grund,
●    Nötigungen,
●    sexuelle Belästigungen,
●    Tätlichkeiten,
●    üble Nachreden,
●    Verleumdungen und
●    schikanöse Versetzungen.

Zu den nicht strafbaren Handlungen gehören
●    intensive Kontrollen,
●    kleinliche Kritiken,
●    soziale Isolation und
●    das Vorenthalten von wichtigen Informationen.

Legen sie das Mobbing-Tagebuch an. Tragen Sie darin alle oben aufgeführten Handlungen ein, mit denen Ihnen begegnet wurde, also auch die nicht strafbaren. Dazu gehören Einträge
●    wer die Handlungen beging,
●    an welchem Datum und um wieviel Uhr es geschah,
●    was und wie es sich zutrug und
●    welche Zeugen es gab
●    ob es Vorgesetzten mitgeteilt wurde und wie diese reagierten.


Thema Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis, und nur von diesem soll hier die Rede sein, ist eine Urkunde des Personalwesens, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen in Schriftform auszustellen hat, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Das qualifizierte Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die Tätigkeiten, Leistungen sowie das Verhalten des Arbeitnehmers im bisherigen Berufsleben. Der Nutzen eines Arbeitszeugnisses wird von gelegentlich über-, aber häufiger unterschätzt.

Für Arbeitnehmer die ein gezieltes berufliches Fortkommen anstreben, sind überdurchschnittliche Arbeitszeugnisse wichtig. Bei der normalen Jobsuche geht es weniger um die inhaltliche Klasse, vielmehr achten Personaler auf die Vollständigkeit der Unterlagen und stören sich womöglich an dem Fehlen eines Arbeitszeugnisses zu einem im Lebenslauf erwähnten Arbeitsverhältnis. Für die Arbeitnehmer selbst ist das Arbeitszeugnis wohl am wichtigsten – als Standortbestimmung und Motivationshilfe für die Zukunft.

Ganz gleich, wie sehr ein Arbeitszeugnis gewichtet wird, es gehört nun mal in die Bewerbungsmappe. Hier sind die Einschätzung vorheriger Arbeitgeber vielleicht das Zünglein an der Waage. Dem qualifizierten Arbeitszeugnis kommt eine so hohe Bedeutung zu, dass der Gesetzgeber sehr genau geregelt hat, wer und wann Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. Ebenso regelt die Gewerbeordnung, wie ein Arbeitszeugnis formuliert und Beschaffen sein muss. 

Ein Arbeitszeugnis muss klar und unmissverständlich, sowie wahr und wohlwollend formuliert sein. Gerade letztere Eigenschaft hat die Entwicklung einer seltsam klingenden Zeugnissprache befördert, in der zwar vieles gut klingt, es aber nicht meint. Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg prüfen Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis gern auf Konformität mit der Gewerbeordnung und der aktuellen Rechtsprechung. Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Einschätzung loten sie aus, welche Ansprüche auf Verbesserungen durchsetzbar sind.


Weitere Themen

Es gibt noch viele arbeitsrechtliche Themen von den bisher nicht die Rede war, mit denen sich die ArbeitnehmerHilfe Heidelberg jedoch befasst. Da gibt es zum einen das weite Feld des individuellen Arbeitsrechts. Wir beraten aber auch zu kollektivrechtlichen Problemen des Arbeitsrechts, wie der Gründung eines Betriebsrates. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht zeigen Ihnen, wie Sie diese rechtssicher durchführen, ohne sich dabei durch die Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers zu gefährden.


Thema Mitwirkung

Viele Arbeitnehmer können gar nicht anders und recherchieren wegen ihres arbeitsrechtlichen Problems auch auf eigene Faust und werden dabei nicht selten fündig. Wir sind ein Verein und deshalb selbstverständlich der Auffassung, das Mitwirkung großartig ist. Darum scheuen Sie sich nicht, Ihre Fundstücke bei uns vorzustellen, damit wir gemeinsam deren Relevanz für Ihren Fall untersuchen können.

Bei der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Themen beratend und unterstützend zur Seite.


ArbeitnehmerHilfe e.V. Heidelberg

Das Internet liefert häufig so viele Antworten auf eine arbeitsrechtliche Frage, dass man sich schnell in deren Fülle verliert. Wenn Sie dabei auf die Webseite der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg gelangen, haben Sie Glück gehabt. Denn dann können Sie Ihre Suche zu arbeitsrechtlichen Themen guten Gewissens beenden.

Die Rechtsanwälte unseres Vereins helfen Ihnen beim Einordnen der im Internet gewonnenen Informationen. Tragen Sie unseren Anwälten gerne Ihr Anliegen vor. Sie bekommen sofort eine Einschätzung Ihres Falles sowie Ihrer Situation und bekommen Antworten auf alle damit verbundenen Fragen.

Das ist eines unserer wichtigsten Ziele bei der Gründung der ArbeitnehmerHilfe Heidelberg gewesen.


Soforthilfe und Mitgliedschaft

Unsere telefonische Soforthilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht steht allen Arbeitnehmern in Heidelberg und Umgebung kostenlos zur Verfügung. Erweist sich diese als nicht ausreichend, steht es den ratsuchenden Arbeitnehmer frei, unserem Verein online oder bei einem Besuch in unserem Büro beizutreten. Mit dem Beitritt stehen Ihnen alle Leistungen unseres Vereins ohne Wartezeit zu. Der kalenderjährliche Mitgliedsbeitrag beträgt nur 40 Euro.
 



Fachanwalt Kronbichler erklärt den ArbeitnehmerHilfe e.V.


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